Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Stand: 28.12.2024    

                                                                

                                                               

Allgemein

Abschluss des Betreuungsvertrages basiert ausschließlich auf diesen Bedingungen, deren Gültigkeit der Auftraggeber mit der Angebotsannahme, anerkennt. Andere Bedingungen werden als ungültig betrachtet. Mit der Angebotsannahme werden die Allgemeine Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung akzeptiert, da ohne die Zustimmung keine Dienstleistung erfolgen kann.

Auf Anfrage erstellt der Auftragnehmer ein kostenloses Angebot für die zu erbringenden Leistungen. Für die Angebotserstellung wird unter Umständen, ein verbindlicher Ortstermin festgelegt. Sollte dieser unerwartet nicht eingehalten werden, sind die durch den Ausfall entstandenen Kosten vom Verursacher zu tragen. 

Das Angebot ist zeitlich begrenzt und verliert nach Ablauf seine Gültigkeit.

Erbringt der Auftragnehmer Leistungen aufgrund eines gesonderten Auftrages, wird hierfür eine separate Rechnung an den Auftraggeber gestellt.

 

Beendigung des Geschäftsverhältnisses

Eine Beendigung des Geschäftsverhältnisses ist zum Monatsende von beiden Parteien schriftlich möglich. Begonnene oder angenommene Aufträge werden auch nach einer Kündigung zu Ende geführt.

 

Einweisungen in das Objekt

Bevor der Auftragnehmer seine Tätigkeit aufnimmt, muss der Auftraggeber die Mitarbeiter des Auftragnehmers in alle vorhandenen Einrichtungen des zu betreuenden Objektes sowie in die Gesamtanlage einweisen, es ist explizit auf mögliche Gefahrenquellen hinzuweisen.

 

Vertragserfüllungen

Der Auftragnehmer garantiert die Einhaltung der vereinbarten Fristen für die Vertragserfüllung. Sollte eine Leistung nicht Frist- oder Vertragsgemäß erbracht werden können z.B. Urlaub, Krankheit etc., muss der Auftraggeber umgehend informiert werden. Eine Reinigung während z.B. Urlaub, Krankheit etc. wird nicht garantiert. 

Wenn der Auftragsgeber den Termin nicht wahrnehmen kann und weniger als 24 Stunden vorher absagt, wird eine Stornogebühr von mindestens 50% vom Dienstleistungswert berechnet. Es ist dem Auftragnehmer nach Rücksprache mit dem Auftraggeber gestattet, Teilleistungen an Subunternehmer zu übertragen.

 

Leistungen des Auftragnehmers

Die  im Vertrag definierten Leistungen, sind vom Auftragnehmer zu erfüllen. Dienstleistungen, die nicht im Vertrag inbegriffen sind, werden separat vereinbart und abgerechnet.

 

Verschwiegenheit

Der Auftragnehmer, dessen Mitarbeiter und der Auftraggeber unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Ohne vorherige Absprache, dürfen keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch nach der Beendigung des Geschäftsverhältnisses (DSGVO etc.).

 

Zuschläge

Für vertragsbedingte  Dienstleistungen an Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag in Höhe von 100% erhoben.

 

Schäden und Mängel am betreuten Objekt

Sobald dem Auftragnehmer Schäden oder Mängel am betreuten Objekt auffallen, informiert er den Auftraggeber, über die Art und das Ausmaß des Schadens.

 

Leistungen und Erklärungen des Auftraggebers

Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer kaltes und warmes Wasser, sowie Strom für den Betrieb der Maschinen, für die Ausführung der Arbeiten kostenfrei bereitstellen. Bei Bedarf stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer kostenlos einen geeigneten abschließbaren Raum für Materialien, Geräte und Maschinen zur Verfügung. 

 

Gewährleistung/Reklamationen

Reklamationen des Auftraggebers werden nur berücksichtig, wenn sie unverzüglich, das heißt innerhalb von 24 Stunden nach Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer, schriftlich mitgeteilt werden. Der Auftragnehmer ist zur Nachbesserung verpflichtet und auch berechtigt. Eine Beschwerde bei den vor Ort tätigen Mitarbeitern allein ist generell nicht ausreichend .Rechnungskürzungen dürfen vom Auftraggeber nicht  vorgenommen werden. Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als vertragsgemäß, wenn der Auftraggeber nach Abschluss keine Einwände (innerhalb von 24 Stunden) schriftlich vorbringt.

 

Zugang zum Objekt

Bei Dienstleistungen am Objekt muss ein Zugang gewährleistet werden. Ist der Zugang zum Objekt nicht möglich, kann die Dienstleistung nicht ausgeführt werden, somit wird ein Versäumniszuschlag in Höhe von 100% berechnet. Die notwendigen Schlüssel müssen bereitgestellt und in einem Schlüsselprotokoll festgehalten werden.

 

Zahlungsbedingungen

Das sich auf der Rechnung befindlichen Zahlungsziel ist ohne Abzüge unbedingt einzuhalten. Für die Fristwahrung ist der Eingang der Zahlung auf dem Konto entscheidend. Erfüllt der Auftraggeber seine Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht, darf der Auftragnehmer die Erbringung seiner vertraglichen Leistung zurückhalten, bis der Auftraggeber seine Zahlungen vollständig erfüllt hat. Gerät der Auftraggeber in Verzug, sind wir berechtigt, Mahngebühren zu erheben und oder Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte der Europäischen Zentralbank in Rechnung zu stellen. 

 

Preisanpassungen

Der Auftragnehmer hat das Recht eine jährliche Preiserhöhung  durchzuführen.

 

Haftung/Schäden

Der Auftragnehmer ist für Schäden verantwortlich, die von ihm oder seinen Angestellten, während der Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen schuldhaft verursacht wurden. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter verursacht wurden, ist auf die Deckungssumme seiner Haftpflichtversicherung begrenzt.

Schäden, die durch Defekte am betreuten Objekt, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Umwelteinflüsse oder Naturkatastrophen entstehen, sind von der Haftung ausgenommen Mit Ablauf des Betreuungsvertrages oder der Beendigung der Einzelleistungen endet die Haftungsverpflichtung des Auftragnehmers.

 

Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der damit verbundenen Verträge unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen unberührt. Sollten Ergänzungen oder Auslegungen dieser allgemeinen Bedingungen oder Verträge aufgrund ihrer Unwirksamkeit notwendig werden, so sollen sie derart erfolgen, dass der wirtschaftliche Zweck der entfallenen Bestimmungen erhalten bleibt.

 

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